Beruflicher Hintergrund / Werdegang:
Rechtsanwältin Dr. Anja Lotter – Fachanwältin für Familienrecht:
- Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
- Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwaltslehrgang Erbrecht
- Ausbildung zur Verfahrensbeiständin beim Deutschen Kinderschutzbund, Tätigkeit als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin, „Anwalt des Kindes“
- Ehrenamtliche Jugendberatung im Jugendinformationszentrum (JIZ) in München
- Promotion zum Thema „Wirksamkeit von Eheverträgen“
- Ausbildung zur Mediatorin
- 2005 Kanzleigründung
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein (DAV), Münchener Anwaltverein (MAV), Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV, Verein Anwalt des Kindes e. V.
Veröffentlichungen:
- Nacheheliche Unterhaltsvereinbarungen und die Grenzen der Privatautonomie, Nomos Verlag
- Familienrecht, Kapitel Ehevertrag, Meyer-Götz, Nomos Verlag
- Unterhalt für Alleinerziehende, Beck-Verlag
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, erreichen Sie uns telefonisch unter Tel. 089 / 62 44 78-0 oder per E-Mail. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Häufige Fragen
Am besten bringen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit, die Ihren Fall betreffen – z.B. Schriftverkehr, Verträge, Gerichtsbeschlüsse oder persönliche Notizen. So können wir Ihre Situation direkt und zielgerichtet einschätzen.
In der Regel bieten wir Ihnen innerhalb weniger Tage einen Termin an – bei dringenden Fällen auch kurzfristig. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Ja, wir bieten Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an – flexibel und datenschutzkonform.
Das hängt vom Gegenstandswert und der Komplexität des Falles ab. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach dem RVG – wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.
In vielen Fällen ja – wenn Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr angerechnet. Wir besprechen das mit Ihnen vorab transparent.
In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Wir prüfen gemeinsam, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.
Das hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig verläuft. Einvernehmliche Verfahren dauern meist 3 bis 6 Monate, bei strittigen Verfahren kann es deutlich länger dauern. Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Situation.
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihre Privatsphäre ist uns sehr wichtig.
Ja, sehr gern – per E-Mail oder über einen sicheren Upload-Link (auf Wunsch). So können wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten.