Lotter Rechts­anwälte Fach­gebiete

Bei diesen Themen vertreten wir Sie

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Ihre Kanzlei für Familien­recht und angren­zen­de Rechts­gebiete in Mün­chen


Als speziali­sierte Kanzlei für Familien­recht in München beraten und vertre­ten wir Sie mit fach­licher Kompe­tenz und persön­lichem Engage­ment in allen Angelegen­heiten rund um Ehe, Partner­schaft, Familie, Erbe und Vor­sorge. Unser An­spruch ist es, für Sie recht­lich fundier­te, individuell pas­sende und mög­lichst nach­haltige Lösun­gen zu finden – auch in emotio­nal heraus­fordern­den Lebens­lagen.

Unsere Fach­gebiete im Über­blick:


Deutsches Familienrecht

Ob Tren­nung oder Schei­dung, Sorge­recht, Umgangs­recht, Unter­halt, Zugewinn­ausgleich oder Versorgungs­ausgleich – wir vertre­ten Ihre Interes­sen im gesam­ten Spek­trum des deut­schen Familien­rechts. Als erfahrene Anwäl­tinnen für Familien­recht in München stehen wir Ihnen mit klarer Bera­tung und durch­setzungs­starker Vertre­tung zur Seite – sowohl außer­gericht­lich als auch im gericht­lichen Ver­fahren.
Gerade bei Tren­nung und Schei­dung ist es wichtig, früh­zeitig die rich­tigen recht­lichen Schrit­te zu gehen. Wir hel­fen Ihnen, Ihre An­sprüche zu klären und trag­fähige Regelun­gen für Kinder, Finan­zen und Vermögens­auf­teilung zu fin­den.

Inter­nationa­les Familien­recht

Interna­tionale Ehen und grenz­überschrei­tende Partner­schaf­ten bringen oft kom­plexe juris­tische Frage­stellun­gen mit sich. Welches Recht gilt bei einer Schei­dung mit Auslands­bezug? Wo ist das Sorge­recht zu klären, wenn ein Eltern­teil im Aus­land lebt?
Wir beraten Sie fundiert im internatio­nalen Familien­recht – ins­beson­dere bei Fällen mit Bezug zu mehre­ren Staaten – und vertre­ten Ihre Interes­sen vor den zustän­digen Gerich­ten. Dabei berück­sichti­gen wir sowohl deut­sches als auch aus­ländi­sches Recht und arbeiten bei Bedarf mit einem interna­tionalen Netz­werk zusammen.

Erb­recht

Eine recht­zeitige Nachlass­planung kann Konflik­ten vorbeu­gen und sorgt dafür, dass Ihr letz­ter Wille klar geregelt ist. Wir unter­stützen Sie bei der Er­stel­lung von Testa­menten, Erb­verträgen, Schen­kungen und Vorsorge­verfügungen – individuell ab­gestimmt auf Ihre familiäre und finanziel­le Situation.
Auch im Erb­fall stehen wir Ihnen zur Seite – z.B. bei der Durch­setzung oder Ab­wehr von Pflichtteils­ansprüchen, der Auseinander­setzung von Erben­gemein­schaf­ten oder bei erb­recht­lichen Streitig­keiten vor Gericht.

Betreuungs­recht

Wer trifft Ent­scheidun­gen, wenn man es selbst nicht mehr kann? Im Betreuungs­recht geht es um wichtige Fragen der recht­lichen Vertre­tung – etwa durch gericht­lich bestellte Betreuer­*innen oder durch indivi­duell erteilte Voll­machten.
Wir beraten Sie umfassend zu Vorsorge­voll­machten, Patienten­verfü­gungen und Betreuungs­verfügungen. Im Bedarfs­fall über­nehmen wir auch Ihre Vertre­tung in gericht­lichen Betreuungs­verfahren – ob als Angehörige oder betrof­fene Person.

Mediation

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht aus­getra­gen werden. Gerade im Familien­recht kann Mediation eine wert­volle Mög­lichkeit sein, Streitig­keiten konstruk­tiv und einver­nehmlich zu lösen – etwa bei Trennung, Scheidung oder in Erb­sachen.
Als aus­gebildete Mediator*innen beglei­ten wir Sie in einem struk­turierten Pro­zess, der es Ihnen ermög­licht, eigen­ver­antwortlich trag­fähige Lösun­gen zu ent­wickeln – oft schneller, kosten­günstiger und nachhal­tiger als im klassischen Streit­verfahren.

Sprechen Sie mit uns.
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, erreichen Sie uns telefonisch unter Tel. 089 / 62 44 78-0oder per E-Mail. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

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