Lotter Rechtsanwälte

Ihre Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht

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Direkt im Herzen von München gelegen, unmittel­bar ange­bunden an die öffent­lichen Verkehrs­mittel, finden Sie unsere Fach­anwalts­kanzlei für Familien­recht und Erb­recht.

Wir unter­stützen unsere Mandan­ten bei der Regelung der Rechts­verhält­nisse von Ehe, Familien und Lebens­partner­schaften und finden mit Ihnen Lösun­gen zu allen Frage­stellun­gen. Sei es zu Ehe­ver­trägen vor der Hoch­zeit, zu Trennungs- und Scheidungs­verein­barungen, zu Vermög­en, Unter­halt, Versorgungs­ausgleich, Ehe­wohnung, Haus­rat, Umgang oder elter­liche Sorge.

Wenn Sie sich von uns beraten lassen möchten, freuen wir uns auf eine Kontakt­aufnahme per Telefon unter Tel. 089 / 62 44 78-0 oder per E-Mail.

In diesen Fach­bereichen ver­treten wir Sie

Der folgen­de Quer­schnitt unserer Tätig­keits­bereiche erhebt keinen An­spruch auf Voll­ständig­keit. Oft überschnei­den sich die Gebiete oder um­fassen Handlungs­bedarf in anderen Themen­berei­chen.

Deutsches und inter­nationales Familien­recht

  • Ehe­verträge und Scheidung­sverein­barun­gen
  • Scheidun­gen, Trennun­gen
  • Unterhalt, Kindes­unterhalt, ins­beson­dere Besonder­heiten bei Selbst­ständigen und Höchst­verdie­nern
  • Zu­gewinn
  • Auseinander­setzun­gen im Immobilien- und Unter­nehmens­bereich
  • Umgangs­recht und Sorge­recht
  • Inter­nationa­les Ehe­recht und Kind­schafts­recht
  • Partner­schafts­verträge und Ausei­nander­setzun­gen nicht­ehelicher Lebens­gemein­schaften u.v.a.m.

Erbrecht

  • Gestal­tung von letzt­willigen Ver­fügun­gen
  • Gericht­liche und außer­gericht­liche Erb­auseinander­setzungen
  • Vorweggenom­mene Erb­folge
  • Durch­setzung von Pflicht­teils­ansprüchen
  • Testament­vollstreckun­gen, ehe- und erb­recht­liche Verein­barun­gen u.v.a.m.

Betreuungs­recht

  • Vorsorge­voll­machten
  • Patienten­ver­fügungen
  • Verfahrens­pfleg­schaften

Mediation

  • in Tren­nungs- und Scheidungs­fällen
  • bei sonstigen familiären Konf­likten

Für eine ganzheit­liche Lö­sung Ihrer An­liegen arbei­ten wir im Einzel­fall mit anderen Experten­teams zusam­men. Dazu gehören Steuer­kanz­leien, Wirtschafts­prüfer sowie Sach­verstän­dige und Ange­hörige der psychos­ozialen Berufsg­ruppe. In geeigneten Fäl­len schlag­en wir eine Media­tion als alter­natives Konflikt­lösungs­modell vor. Unsere Fach­anwälte werden unter­stützt von einem Team von Spezialis­ten in allen Aspek­ten des nationalen und inter­natio­nalen Familien­rechts. Mit juris­tischer Präzision und opera­tivem Finger­spitzen­gefühl vertreten wir engagiert die Interessen unserer Mandanten.

Das zeichnet uns aus

Rechts­anwältin Dr. Anja Lotter ist Mitglied in der Arbeits­gemein­schaft Familien­recht und Erb­recht im Deut­schen Anwalts­verein (DAV) und berät Jugend­liche ehren­amtlich kompe­tent im Jugend­informations­zentrum (JIZ) in Mün­chen. Als Mit­glied im Verein Anwalt des Kindes München e. V. steht bei uns das Wohl der Kinder und Jugend­lichen in unserer Bera­tung klar im Vorder­grund.

Neben einem inten­siven, breiten beruf­lichen Back­ground und fach­spezifi­scher Er­fahrung sind wir durch eine konse­quente Weiter­bildung mit einschlä­gigen Fachs­eminaren und Lehr­veran­staltun­gen immer auf dem neuesten Stand der Recht­sprechung in punk­to deutsches und inter­nationales Familien­recht und Erb­recht.
Der stän­dige, inten­sive Aus­tausch mit nation­alen und inter­natio­nalen berufs­stän­dischen Vereini­gun­gen und Ver­bänden ist fes­ter Bestand­teil unserer beruf­lichen Praxis. Bei der Mandats­betreu­ung arbei­ten wir im Team. Wenn Ihr Hauptan­sprech­partner ausnahms­weise kurz­fristig einmal nicht erreich­bar ist, steht Ihnen jeder­zeit ein kompe­tenter Ver­treter zur Ver­fügung.
Fach­kompetenz, Lösungs­orien­tierung, En­gage­ment, Dis­kretion und Loya­lität sind für uns selbst­verständ­lich.

Häufige Fragen

Am besten bringen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit, die Ihren Fall betreffen – z.B. Schriftverkehr, Verträge, Gerichtsbeschlüsse oder persönliche Notizen. So können wir Ihre Situation direkt und zielgerichtet einschätzen.

In der Regel bieten wir Ihnen innerhalb weniger Tage einen Termin an – bei dringenden Fällen auch kurzfristig. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Ja, wir bieten Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an – flexibel und datenschutzkonform.

Das hängt vom Gegenstandswert und der Komplexität des Falles ab. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach dem RVG – wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.

In vielen Fällen ja – wenn Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr angerechnet. Wir besprechen das mit Ihnen vorab transparent.

In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Wir prüfen gemeinsam, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.

Das hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig verläuft. Einvernehmliche Verfahren dauern meist 3 bis 6 Monate, bei strittigen Verfahren kann es deutlich länger dauern. Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Situation.

Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihre Privatsphäre ist uns sehr wichtig.

Ja, sehr gern – per E-Mail oder über einen sicheren Upload-Link (auf Wunsch). So können wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten.

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